Gesetzliche Regelungen
Wie bereits erwähnt gibt es keinerlei
gesetzliche Regelungen in Deutschland, was den Beruf des Tätowierers
betrifft. Dennoch kann ein Betrieb einen Lehrling aufnehmen und einen
Ausbildungsvertrag mit ihm abschließen. Allerdings ist der Abschluss
eines Ausbildungsvertrages nur mit volljährigen Personen erlaubt.
Des weiteren entfällt der Besuch einer Berufsschule, da hierfür
logischerweise kein Unterricht angeboten wird. Je nach
Ausbildungsstätte ist es aber möglich Seminare oder externe
Tagungen zu besuchen, die sich mit dem Tätowierberuf befassen. Eine
Abschlussprüfung oder ein staatliches Zeugnis von einer Kammer
(bspw. IHK) gibt es infolge dessen auch nicht. Allerdings kann der
Betrieb dem Auszubildenden eine Ausbildungszeugnis ausstellen und ihn
einer betrieblichen Abschlussprüfung unterziehen. Mit dem Bestehen
der Prüfung und dem Erhalt des Abschlusszeugnisses wäre demnach
auch die Lehre beendet.
Vergütung
Da der
Ausbildungsberuf staatlich nicht anerkannt ist gibt es auch keinen
Tarifvertrag. Demnach ist die Vergütung alleinige Verhandlungssache
zwischen Ausbilder und Azubi. Es lohnt sich mitunter, sich vorher ein
wenig schlau zu machen und in Erfahrung zu bringen was Berufskollegen
bezahlt bekommen.
Selbstständigkeit
Theoretisch ist es auch möglich ohne vorige Ausbildung ein eigenes Studio zu eröffnen. In den meisten Fällen ist dies jedoch weder ratsam noch realistisch umsetzbar. Für Tätowierer mit etwas Erfahrung ist dies hingegen oft eine logische Schlussfolgerung. Dabei stellen sich grundsätzlich die gleichen Fragen und Probleme, die auch andere Selbstständige plagen. Wer dies plant kann und sollte sich vorher beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit über die Risiken und Voraussetzungen informieren.Quellen:
Ina Doering, Gründer-Lexikon: "Tätowierer: Bilder unter der Haut",bit.ly/1jhvTiL
Bundesagentur für Arbeit: "Nicht anerkannte Ausbildungsberufe", bit.ly/1e4gR8K
Berufenet: "Tätowierer/in", bit.ly/1aBS6D3
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