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Freitag, 24. Januar 2014

Bundeswehr führt Vorschriften zu Tätowierungen ein

Die Bundeswehr führt "Tattoo-Regeln" ein (Quelle: Wikipedia)
Während die Polizei vor kurzem bereits für einem Aufschrei in der Tattoo-Gemeinde sorgte, zieht die Bundeswehr nun scheinbar nach. Ebenso wie die Polizei in einigen Bundesländern, möchte die Bundeswehr ihre Regelungen zum Tragen von Tattoos neu regeln. 

Neue Dienstvorschrift beinhaltet Abschnitt zu Tattoos


Bisher gab es diesbezüglich keine Vorschriften, weshalb das Tragen einer Tätowierung im Grunde auch nicht verboten war. Ab 01. Februar 2014 tritt nun jedoch die neue Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 in Kraft. Diese behandelt neben Vorschriften zu Bart- und Haarpracht auch einen Abschnitt zu Dekorationen am Körper, die im Grunde nicht notwendig sind. Neben Brandings und Piercings sind somit auch Tattoos gemeint. 

Tätowierungen müssen verdeckt werden

Die neue Dienstvorschrift besagt, dass Tattoos in Zukunft verdeckt werden müssen. Sollten die Tätowierungen von pornografischer oder diskriminierender Natur sein, so sind sie sogar gänzlich verboten. Wie streng diese Regeln eingehalten werden ist bisher noch nicht bekannt. Besonders für ältere Soldaten mit Tattoos an schlecht verdeckbaren Stellen dürfte die neue Regelung ein Problem darstellen.

Quellen:
n-tv: "Versteck dein Tattoo, Kamerad!",  bit.ly/1eYcnSG
Spiegel Online: "Outfit-Regeln der Bundeswehr: Tattoos sind stets verdeckt zu tragen", bit.ly/1avtq1E

Sonntag, 19. Januar 2014

Ausbildung als Tätowierer

Trotz des Tattoo-Booms in Deutschland ist es immer noch nicht vorgesehen, dass der Beruf des Tätowierers ein gesetzlich anerkannter Ausbildungsberuf wird. Es ist damit zwar nicht unmöglich oder gar unrentabel zu erlernen und auszuüben, allerdings gibt es einige Dinge zu beachten.

Gesetzliche Regelungen

Wie bereits erwähnt gibt es keinerlei gesetzliche Regelungen in Deutschland, was den Beruf des Tätowierers betrifft. Dennoch kann ein Betrieb einen Lehrling aufnehmen und einen Ausbildungsvertrag mit ihm abschließen. Allerdings ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages nur mit volljährigen Personen erlaubt. Des weiteren entfällt der Besuch einer Berufsschule, da hierfür logischerweise kein Unterricht angeboten wird. Je nach Ausbildungsstätte ist es aber möglich Seminare oder externe Tagungen zu besuchen, die sich mit dem Tätowierberuf befassen. Eine Abschlussprüfung oder ein staatliches Zeugnis von einer Kammer (bspw. IHK) gibt es infolge dessen auch nicht. Allerdings kann der Betrieb dem Auszubildenden eine Ausbildungszeugnis ausstellen und ihn einer betrieblichen Abschlussprüfung unterziehen. Mit dem Bestehen der Prüfung und dem Erhalt des Abschlusszeugnisses wäre demnach auch die Lehre beendet.

Vergütung

Da der Ausbildungsberuf staatlich nicht anerkannt ist gibt es auch keinen Tarifvertrag. Demnach ist die Vergütung alleinige Verhandlungssache zwischen Ausbilder und Azubi. Es lohnt sich mitunter, sich vorher ein wenig schlau zu machen und in Erfahrung zu bringen was Berufskollegen bezahlt bekommen.

Selbstständigkeit

Theoretisch ist es auch möglich ohne vorige Ausbildung ein eigenes Studio zu eröffnen. In den meisten Fällen ist dies jedoch weder ratsam noch realistisch umsetzbar. Für Tätowierer mit etwas Erfahrung ist dies hingegen oft eine logische Schlussfolgerung. Dabei stellen sich grundsätzlich die gleichen Fragen und Probleme, die auch andere Selbstständige plagen. Wer dies plant kann und sollte sich vorher beispielsweise bei der Bundesagentur für Arbeit über die Risiken und Voraussetzungen informieren.

Quellen:
 
Ina Doering, Gründer-Lexikon: "Tätowierer: Bilder unter der Haut",bit.ly/1jhvTiL
Bundesagentur für Arbeit: "Nicht anerkannte Ausbildungsberufe",  bit.ly/1e4gR8K
Berufenet: "Tätowierer/in",  bit.ly/1aBS6D3