Freitag, 24. Januar 2014

Bundeswehr führt Vorschriften zu Tätowierungen ein

Die Bundeswehr führt "Tattoo-Regeln" ein (Quelle: Wikipedia)
Während die Polizei vor kurzem bereits für einem Aufschrei in der Tattoo-Gemeinde sorgte, zieht die Bundeswehr nun scheinbar nach. Ebenso wie die Polizei in einigen Bundesländern, möchte die Bundeswehr ihre Regelungen zum Tragen von Tattoos neu regeln. 

Neue Dienstvorschrift beinhaltet Abschnitt zu Tattoos


Bisher gab es diesbezüglich keine Vorschriften, weshalb das Tragen einer Tätowierung im Grunde auch nicht verboten war. Ab 01. Februar 2014 tritt nun jedoch die neue Zentrale Dienstvorschrift A-2630/1 in Kraft. Diese behandelt neben Vorschriften zu Bart- und Haarpracht auch einen Abschnitt zu Dekorationen am Körper, die im Grunde nicht notwendig sind. Neben Brandings und Piercings sind somit auch Tattoos gemeint. 

Tätowierungen müssen verdeckt werden

Die neue Dienstvorschrift besagt, dass Tattoos in Zukunft verdeckt werden müssen. Sollten die Tätowierungen von pornografischer oder diskriminierender Natur sein, so sind sie sogar gänzlich verboten. Wie streng diese Regeln eingehalten werden ist bisher noch nicht bekannt. Besonders für ältere Soldaten mit Tattoos an schlecht verdeckbaren Stellen dürfte die neue Regelung ein Problem darstellen.

Quellen:
n-tv: "Versteck dein Tattoo, Kamerad!",  bit.ly/1eYcnSG
Spiegel Online: "Outfit-Regeln der Bundeswehr: Tattoos sind stets verdeckt zu tragen", bit.ly/1avtq1E

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